Antragsverfahren

 

Hier können Sie die aktuelle Fassung aller Unterlagen, die Sie zur Antragstellung und Projektabwicklung von Anträgen benötigen, herunterladen.

Bitte beachten Sie folgende grundsätzlichen Hinweise:

Forschungsvorhaben sollen im breiten Interesse der beteiligten Industrie liegen. Für an einer Antragstellung interessierte Forschungsinstitute empfiehlt sich daher unbedingt die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem jeweils zuständigen AVIF-Mitgliedsverband. Die AVIF hilft gerne bei der Vermittlung von Ansprechpartnern.

Eine Antragstellung kann grundsätzlich jederzeit erfolgen. Aufgrund der Sitzungstermine der AVIF-Gremien sollte der Antrag jedoch spätestens bis 30. November bzw. 30. April eines Jahres vollständig der AVIF-Geschäftsstelle vorliegen, damit der Forschungsbeginn im Juli bzw. Januar des Folgejahres möglich ist.

Alle Projektvorschläge werden zunächst unter Beteiligung von Industrievertretern in den zuständigen Gremien der AVIF-Mitgliedsverbände diskutiert und bewertet. Diese greifen in der Regel auf verschiedene Fördermittelgeber zurück. Wird ein Forschungsantrag der AVIF vorgelegt, prüft die Geschäftsstelle zunächst, ob er den formalen Anforderungen genügt. Ist dies der Fall, findet eine Begutachtung im AVIF-Beirat statt. Danach entscheidet der AVIF-Vorstand unter Berücksichtigung der Fördermittelsituation, welche Anträge dem Vorstand der Stiftung Stahlanwendungsforschung zur Bewilligung vorgeschlagen werden.

Alle Modalitäten zur Einreichung von Forschungsanträgen bei der AVIF und zum Ausfüllen der nötigen Formulare sind im Detail im "AVIF-Leitfaden, Teil 1 (Antragstellung)" von April 2021 aufgeführt.

Es empfiehlt sich dringend, diesen Leitfaden genau durchzulesen. Die AVIF-Geschäftsstelle wird Anträge, die den formalen Anforderungen nicht genügen, zurückweisen.

Alle Vorschriften und Formulare zur Antragsabwicklung sind im „AVIF-Leitfaden, Teil 2“ von April 2021 erläutert.

Wichtig: Bitte verwenden Sie die jeweils aktuellen Formulare!